CHF 4‘000.00 zuzüglich 5 % Zins seit dem 1. Dezember 2011 als Schadenersatz sowie CHF 1‘650.70 als Parteientschädigung zu bezahlen. Für den Zivilpunkt wurden keine Kosten ausgeschieden (pag. 1181, Ziff. V. erstinstanzliches Urteil).