Für eine Teilstrafe von 18 Monaten wurde der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. Weiter verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 23‘004.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung; pag. 1178 f., Ziff. II. erstinstanzliches Urteil). Die Vorinstanz widerrief den dem Beschuldigten mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 20. Dezember 2011 für eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 110.00 gewährten bedingten Vollzug. Die Strafe ist zu vollziehen.