I. erstinstanzliches Urteil). Hingegen sprach die Vorinstanz den Beschuldigten des mehrfachen Betrugs und Versuchs dazu, der mehrfachen Urkundenfälschung, der Veruntreuung, der Unterlassung der Buchführung und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Davon sind 12 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 18 Monaten wurde der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt.