5. Der auftraggebenden Behörde wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).