Ebenso wird die Zustimmung zur Löschung der beim Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten; SR 361.3). 34 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 5. Dezember 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: