_ – der er je nach Lust und Laune nachgehen kann – noch dem einmaligen Einsatz als Hundesitter einer beruflichen Integration gleich. Seine beruflichen Perspektiven sind nach wie vor unklar. Auch eine innerliche Umkehr war anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 10. Dezember 2019 nicht erkennbar. Zwar geht der Beschuldigte aktuell nach eigenen Angaben in eine psychiatrische Therapie. Er gab jedoch selbst zu Protokoll, dies vor allem aufgrund der Medikamente zu tun (pag. 577, Z. 24 f.).