Nachdem er 78 Tage in Polizei- und Untersuchungshaft verbrachte, konnten erneut Drogen und Waffen beim Beschuldigten zu Hause gefunden werden. Er liess sich folglich auch durch freiheitsentziehende Zwangsmassnahmen nicht vor weiterer Delinquenz abhalten. Entgegen den Behauptungen der Verteidigung wirkt sich dies erheblich straferhöhend aus. Es liegt beim Beschuldigten ferner auch keine erhöhte Strafempfindlichkeit vor. Insgesamt wird das teilweise Geständnis des Beschuldigten durch die einschlägigen Vorstrafen sowie das erneute gleichartige Delinquieren während laufendem Strafverfahren wieder deutlich aufgewogen.