30 te, die 11g Kokaingemisch würden nicht ihm gehören. Selbst in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 10. Dezember 2019 erklärte der Beschuldigte, die bei der Hausdurchsuchung vom 16. November 2017 sichergestellten Drogen seien nur aufgrund eines «blöden Zufalls» bei ihm aufgefunden worden (pag. 578, Z. 26 ff.). Zudem delinquierte der Beschuldigte während laufendem Strafverfahren. Nachdem er 78 Tage in Polizei- und Untersuchungshaft verbrachte, konnten erneut Drogen und Waffen beim Beschuldigten zu Hause gefunden werden.