Mit ca. 25/26 Jahren zog er in eine Wohngemeinschaft, ging nach kurzer Zeit zu seiner Mutter zurück und daraufhin ab August 2015 wiederum in eine Wohngemeinschaft. Der Beschuldigte begann als ca. 13-Jähriger mit dem Konsum von Marihuana. Daraufhin folgte der Konsum von Drogen in Form von Pillen, Amphetaminen, MD- MA und Kokain. Der Beschuldigte verfügt über keinen Lehrabschluss und geht keiner geregelten Arbeit nach. Er arbeitet aktuell in einem Beschäftigungsprogramm und ist seit Jahren von der Sozialhilfe abhängig (pag. 549 ff.; vgl. auch pag. 507 f., S. 29 f. der Urteilsbegründung).