Daraus resultiert eine Freiheitsstrafe von insgesamt 20 Monaten. 14.7 Täterkomponenten Der Beschuldigte wuchs nach der Trennung seiner Eltern bei seiner Mutter auf. Er absolvierte sieben Schuljahre. In der 8. Klasse wurde er der Schule verwiesen. Danach folgten Aufenthalte in I.________, J.________ und K.________. Zwischenzeitlich lebte der Beschuldigte während ca. zwei Monaten in L.________. Mit ca. 25/26 Jahren zog er in eine Wohngemeinschaft, ging nach kurzer Zeit zu seiner Mutter zurück und daraufhin ab August 2015 wiederum in eine Wohngemeinschaft.