Gestützt auf die obgenannte konkrete Strafzumessung resultieren folgende gleichartige Strafen, wobei die jeweiligen Strafen praxisgemäss mit rund 2/3 an die Einsatzstrafe anzurechnen sind: Delikt Strafe Asperation Verkauf Kokain 14 Monate Aufbewahrung Kokain 150 Strafeinheiten 100 Strafeinheiten Kauf/Verkauf Marihuana 25 Strafeinheiten 20 Strafeinheiten Besitz etc. Ecstasy/MDMA-Pillen 60 Strafeinheiten 40 Strafeinheiten