Vier Mal davon wurde er wegen Vergehen und Übertretungen gegen das BetmG und einmal wegen Vergehen gegen das WG schuldig erklärt. Bei sämtlichen Urteilen wurde dem Beschuldigten eine unbedingte Geldstrafe zur Bezahlung auferlegt. Die letzte Verurteilung datiert vom 22. August 2014. Mit diesem Strafbefehl wurde er zu einer (nicht unerheblichen) Geldstrafe in der Höhe von 120 Tagessätzen zu CHF 30.00 verurteilt (pag. 556 f.). Dennoch delinquierte der Beschuldigte nur knapp ein Jahr später erneut im Rahmen gleichartiger Delikte weiter. Die unbedingt ausgesprochenen Geldstrafen zeigten beim Beschuldigten folglich keine Wirkung.