Am 10. Mai 2016 besass er zudem 31.28g reines Kokain, das in einem Versteck im Wald sichergestellt werden konnte. Bei der Hausdurchsuchung vom 16. November 2017 konnten weitere 9.7g reines Kokain beim Beschuldigten zu Hause sichergestellt werden. Die einzelnen Mengen Kokain können im Falle einer wiederholten Tatbegehung zusammengerechnet werden, wenn eine Handlungseinheit vorliegt. Mehrere Einzelhandlungen werden dann als Einheit angesehen, «wenn sie auf einem einheitlichen Willensakt beruhen und wegen des engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs bei objektiver Betrachtung noch als einheitliches zusammengehörendes Geschehen erscheinen» (BGE 133 IV 256 E. 4.5;