347). Die Erklärung des Beschuldigten, wie das weisse Pulver in seine Wohnung hätte gelangen sollen, ist zudem abenteuerlich: Das Minigrip mit dem weissen Pulver habe der Beschuldigte beim Aufräumen in seinem Sofa gefunden. Er wisse nicht, wer dieses beim Sofa deponiert habe (pag. 366, Z. 80 ff.). Es sei wohl jemandem «aus dem Sack gefallen» und «zwischen dem Sofa gelandet» (pag. 449, Z. 40 ff.). Er habe das Pulver behalten, weil er gedacht habe, «die Person wolle dies einmal zurück» (pag. 449, Z. 46).