17 Pulver habe ihm nicht gehört und er habe nicht gewusst, dass es sich dabei um Kokain gehandelt habe. 9.2 Würdigung durch die Kammer Anlässlich der (vierten) Hausdurchsuchung während laufendem Verfahren vom 16. November 2017 wurde beim Beschuldigten zu Hause in der Küchenschublade ein Minigrip, gefüllt mit weissem Pulver sichergestellt (pag. 352). Gemäss Untersuchungen des IRM handelte es sich beim weissen Pulver aus dem Minigrip um 11g Kokaingemisch mit einem Reinheitsgrad von 88% (Kokainhydrochlorid), ausmachend 9.7g reinem Kokain (pag.