_ ist erstellt, dass der Beschuldigte diesem in der Zeit von November 2015 bis April 2016 – mithin während 26 Wochen – wöchentlich 3g Kokain, ausmachend 78g Kokaingemisch verkaufte. Dies entspricht – unter Berücksichtigung des für die Kammer geltenden Verschlechterungsverbots – einer Menge von insgesamt 23.4g reinem Kokain.