15 8. Zum Verkauf von ca. 78g Kokaingemisch an E.________ 8.1 Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte räumt ein, E.________ in der angegebenen Zeit von November 2015 bis April 2016 in seiner Wohnung in C.________ wiederholt Kokain verkauft zu haben. Er bestreitet jedoch die angeklagte Menge. Er habe E.________ nicht total 78g Kokaingemisch, sondern wöchentlich 1.6g Kokain, ausmachend total 41.6g Kokain bzw. 12.48g reines Kokain, verkauft.