_ gab diesbezüglich an, die Kokainverkäufe hätten stattgefunden, nachdem er den Beschuldigten angerufen und gefragt habe, ob er zu Hause sei. Danach sei er das Kokain beim Beschuldigten zu Hause kaufen gegangen – das habe meistens so geklappt (pag. 145, Z. 61 ff.; pag. 324, Z. 201; der Beschuldigte habe zwei verschiedene Nummern gehabt, pag. 145, Z. 67). Gemäss der Auswertung der Mobiltelefone des Beschuldigten waren im Zeitraum vom 30. Januar 2016 bis zum 1. Mai 2016 insgesamt 55 Kontakt(versuche) zwischen dem Beschuldigten und D.________ sichtbar (Nrn. von D.________: ________ [unter «D.________» bzw. «D.________» gespeichert], ________, ________ und ________, vgl. pag.