567, Z. 110). Gestützt auf diese Angaben errechnete die Polizei eine Gesamtmenge von 110- 135g Kokain, die D.________ beim Beschuldigten gekauft habe. Auf Vorhalt dieser Rechnung führte D.________ aus: «Das ist schlecht. Wenn ich diese Zahlen höre, das viele Geld etc. Das ist auch ein Grund für meine finanziellen Probleme» (pag. 568, Z. 140 f.). Die entsprechenden Angaben bestätigte D.________ in der Einvernahme vom 8. Juli 2016. Erneut erklärte er, er habe manchmal ein Gramm, zeitweise zweimal ein Gramm pro Woche beim Beschuldigten gekauft. Es seien ca. 10 bis 15g Kokain gewesen (pag. 144, Z. 33 f.). Auf Frage, ob diese Angabe eher tief oder eher hoch geschätzt sei, fügte D.________