1.3.2. in der Zeit vom 26. Juli 2016 bis 16. November 2017 in C.________ durch Erwerben und Einführen von zwei verbotenen Schmetterlingsmessern in das schweizerische Staatsgebiet ohne Bewilligung; 1.4. der Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz, begangen am 24. September 2017 auf der Strecke Wimmis - Thun durch Reisen ohne gültigen Fahrausweis; 2. der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage; 3. der weiteren Verfügungen