3. der Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetzes [recte: Personenbeförderungsgesetz], begangen am 24. September 2017 auf der Strecke Wimmis - Thun durch Reisen ohne gültigen Fahrausweis und in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Busse von CHF 200.00 verurteilt wurde. 5 Il. Das Honorar für die amtliche Verteidigung im erstinstanzlichen Verfahren sei zu bestätigen.