d) Erwerb und Besitz zum Eigenkonsum sowie Konsum von Marihuana und Ecstasy, begangen in der Zeit von 26. Juli 2016 bis 16. November 2017 in C.________; 2. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz a) durch den Erwerb einer Schlagrute ohne Bewilligung im Mai 2016; b) durch den Erwerb und die Einfuhr von zwei verbotenen Schmetterlingsmessern in das schweizerische Staatsgebiet ohne Bewilligung in der Zeit vom 26. Juli 2016 bis 16. November 2017 in C.________;