3. Anträge der Parteien Rechtsanwältin F.________, Substitution von Rechtsanwältin B.________, beantragte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 10. Dezember 2019 Folgendes (pag. 580 f.): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 5. Dezember 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt [recte: wurde]: 1. des Vergehens bzw. der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen, durch: