4 Von Amtes wegen wurden der Leumundsbericht über den Beschuldigten, datierend vom 1. November 2019 (pag. 549 ff.), sowie der Strafregisterauszug, datierend vom 5. November 2019 (pag. 556 f.), eingeholt. Mit Verfügung vom 5. Dezember 2019 wurde der Beweisantrag der Generalstaatsanwaltschaft vom 3. Dezember 2019 gutgeheissen und das Einvernahmeprotokoll von D.________ vom 1. Juli 2016 zu den Akten erkannt (pag. 570 f.). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 10. Dezember 2019 wurde der Beschuldigte zur Person und Sache befragt (pag.