3 2. Berufung Gegen das Urteil vom 5. Dezember 2018 meldete A.________ (nachfolgend: der Beschuldigte), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 14. Dezember 2018 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 470). Mit Berufungserklärung vom 25. März 2019 beschränkte Rechtsanwältin B.________ die Berufung auf die Schuldsprüche gemäss Ziff. I.1.2 des erstinstanzlichen Dispositivs, die Art der Sanktion sowie deren Bemessung und auf die Nebenfolgen gemäss Ziff.