Die Untersuchungshaft/vorläufige Festnahme von insgesamt 79 Tagen wird im Umfang von 79 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 7‘950.00 (Gebühren Gericht CHF 1‘800.00; Gebühren Staatsanwaltschaft CHF 6‘150.00, inkl. Auftritt Staatsanwaltschaft) und Auslagen der Staatsanwaltschaft von CHF 7'842.00, insgesamt bestimmt auf CHF 15‘792.00.