2. der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 26.07.2016 bis 16.11.2017 in C.________ durch Erwerb und Besitz zum Eigenkonsum sowie Konsum von Marihuana und Ecstasy; 3. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen 3.1. im Mai 2016 in C.________ durch Erwerb einer Schlagrute ohne Bewilligung; 3.2. in der Zeit vom 26.07.2016 bis 16.11.2017 in C.________ durch Erwerben und Einführen von zwei verbotenen Schmetterlingsmessern in das schweizerische Staatsgebiet ohne Bewilligung;