16 VI. Verfügungen Zusätzlich zu den Stellen, die im erstinstanzlichen Urteil aufgeführt wurden, ist das Urteil in Anwendung von Art. 82 Abs. 1 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; SR 142.201) dem Migrationsdienst mitzuteilen. 17 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt: