Diese Umstände sind insgesamt neutral zu werten. Indes ist die Tatsache, dass der Beschuldigte bereits Rückzahlungen leistete und nach wie vor bemüht ist, seinen unrechtmässig bezogenen Kredit abzubezahlen und dadurch den Schaden wiedergutzumachen, erheblich strafmindernd im Umfang von 30 Strafeinheiten zu berücksichtigen. 18.3. Strafempfindlichkeit Eine besondere Strafempfindlichkeit des Beschuldigten im Sinne der bundesgerichtlichen Praxis lässt sich nicht feststellen.