Er musste damit rechnen und es war ihm für sein Ziel, den Erhalt eines Kredits, gleichgültig. Er handelte eventualvorsätzlich. Der Beschuldigte bemühte sich, seinen Rückzahlungspflichten nachzukommen und tut dies nach wie vor. Ihm war jedoch klar, als er den Kreditantrag stellte, dass es ihm einzig mit seinem bescheidenen Einkommen nicht möglich sein würde, die Rückzahlungsraten auf Dauer zu leisten. Er spekulierte mit einem Erfolg seines Geschäftsplanes, in den er die ausbezahlte Summe des Kredits investieren wollte.