dieses Verhalten wird indes im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen sein. Der Motivationszusammenhang zwischen Täuschung, Irrtum und Vermögensdisposition und der Kausalzusammenhang zwischen Vermögensdisposition und Schaden sind offensichtlich gegeben. Der objektive Tatbestand des Betrugs ist erfüllt. 13.1.2 Subjektiver Tatbestand Beweiswürdigend wurde festgestellt, dass der Beschuldigte zumindest in Kauf nahm, dass im Kreditantrag falsche Angaben gemacht und gefälschte Unterlagen eingereicht werden. Er musste damit rechnen und es war ihm für sein Ziel, den Erhalt eines Kredits, gleichgültig.