11 branche erschienen die Dokumente nicht unüblich. Die Strafklägerin ist ihren Prüfpflichten nachgekommen. Die Kammer sieht keinen Anlass, der im Urteil des Bundesgerichts 6B_777/2017 vom 8. Februar 2018 und 6B_1455/2017 vom 6. Juli 2018 festgehaltenen Rechtsprechung zur Arglist bzw. zur Opfermitverantwortung von Banken bei Einreichen von gefälschten Unterlagen bei Kreditanträgen nicht zu folgen.