9 nes bisherigen Kredits bei der F.________ von monatlich CHF 975.00 trotz seines niedrigen Einkommens rechtzeitig zu bezahlen. Wenn die Strafklägerin vor diesem Hintergrund davon ausging, die neuen monatlichen Raten von CHF 1‘037.60 würde er ebenfalls bezahlen können, ist dies branchengemäss nachvollziehbar. Die Kammer folgt der Auffassung der Vorinstanz, wonach die Strafklägerin ihren Prüfpflichten nach KKG genügend nachgekommen ist.