04 001 032). Die ZEK-Abfrage (Verein für Führung einer Zentralstelle für Kreditinformationen) zeigte dagegen, dass der Beschuldigte bereits am 1. Dezember 2011, am 9. Januar 2012 und am 10. Januar 2012 Kredite beantragt hatte, die abgelehnt worden waren (pag. 04 001 031). Dieser Auszug hätte bei den prüfenden Bankpersonen Fragen aufwerfen können. Allerdings sind daraus ebenfalls keine Hinweise auf offensichtlich falsche Angaben des Beschuldigten in seinem Antrag zu entnehmen. Von Bedeutung ist sodann, dass der Beschuldigte zuvor offensichtlich in der Lage war, die Raten sei-