Auskünfte beim Arbeitgeber oder beim Vermieter hätte die Strafklägerin aus Datenschutzgründen nicht einfach so einholen können. Der Kreditkartenantrag des Beschuldigten und die eingereichten Unterlagen enthielten folglich keine Hinweise auf offensichtlich unrichtige Angaben. Die Strafklägerin tätigte sodann Abfragen in den Datenbanken. Der Deltavista Credit Check zeigte eine positive Beurteilung der Kreditfähigkeit des Beschuldigten (pag. 04 001 032).