04 001 013 ff.). Die (gefälschten) Lohnabrechnungen der Firma G.________ erschienen – entgegen der Behauptung der Verteidigung – nicht als augenfällige Fälschungen. Zum einen gibt es diese Firma an der besagten Adresse tatsächlich, zum anderen ist die rudimentäre Gestaltung des Dokumentes in der Reinigungsbranche nicht unüblich. Dass der Beschuldigte beim tiefen Lohnniveau in der Reinigungsbranche neben seinem Hauptverdienst noch einen Nebenverdienst von rund CHF 1‘500.00 im Monat erzielen konnte, erscheint keineswegs offensichtlich unmöglich. Es gibt nicht wenige Menschen, die auf mehrere Jobs verteilt ein Arbeitspensum von 100 Prozent überschreiten.