8 Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte (pag. 18 182, S. 29 der Urteilsbegründung), hat eine Sachbearbeiter bzw. eine Sachbearbeiterin den Kreditantrag des Beschuldigten und die eingereichten Unterlagen überprüft und machte die Auszahlung des Kredits vom ordnungsgemässen Eintreffen weiterer Unterlagen abhängig (vgl. pag. 04 001 005 ff.). Insbesondere wurde bei der Bearbeitung des Antrags innerhalb der Strafklägerin bemerkt, dass der Beschuldigte Vater eines Sohnes ist, der bei ihm wohnt und im Antrag nicht angegeben worden war.