Auch wenn der Beschuldigte kaum Deutschkenntnisse hatte, so wäre doch zu erwarten gewesen, dass er bei einer so wichtigen Verpflichtung jemanden zur Übersetzung beiziehen und die Unterlagen überprüfen würde, anstatt quasi blind zu unterschreiben. Wer im Wissen, dass er aufgrund seines Einkommens und eines bestehenden früheren Kredits nicht kreditwürdig ist und sich mit dubiosen Kreditvermittlern einlässt, nimmt zumindest in Kauf, dass falsche Angaben gemacht und gefälschte Unterlagen eingereicht werden. 10.3.