Er wusste zweifelsfrei jedoch mindestens, dass die Vermittler zu illegalen Mitteln greifen müssen, da er ansonsten keinen Kredit in der gewünschten Höhe erhalten würde. Wenn der Beschuldigten angab, er habe dem Vermittler vertraut, obwohl er diesen angeblich nicht kannte, so belegt dies ebenfalls, dass ihm die verwendeten Mittel zur Kreditbeschaffung egal waren. Auch wenn der Beschuldigte kaum Deutschkenntnisse hatte, so wäre doch zu erwarten gewesen, dass er bei einer so wichtigen Verpflichtung jemanden zur Übersetzung beiziehen und die Unterlagen überprüfen würde, anstatt quasi blind zu unterschreiben.