Seine Fähigkeiten und Möglichkeiten waren zumindest ausreichend, um erkennen zu können, dass er auf dem normalen legalen Weg mit korrekten Angaben keinen Privatkredit, zumal zu tragbaren Konditionen, mehr erhalten würde. Letztlich kann dem Beschuldigten trotz bestehender Indizien, dass er mehr wusste, als er behauptet, nicht hinreichend bewiesen werden, dass er die Unterlagen tatsächlich genau studierte und von den falschen Angaben sowie dem Einreichen der gefälschten Unterlagen im Konkreten Kenntnis hatte.