7 seiner Behauptung, er habe die Unterlagen im Restaurant M.________ in Bern unterzeichnet (pag. 18 264 Z. 7 f.), doch zu Hause unterschrieben haben könnte – wo ihm auch die Hilfe seines perfekt zweisprachigen Sohnes zur Verfügung stand (pag. 18 261). Dies allein ist jedoch nicht entscheidend. Auf dem Zahlungsauftrag ist neben Wohnort, Datum und Unterschrift in derselben Handschrift auch der Ort der Niederlassung bezeichnet, wo der Beschuldigte die auszubezahlenden Kreditsumme in bar in Empfang zu nehmen wünschte und zwar auf Spanisch: «Berna» (pag.