18 264 Z. 6 ff.). Entgegen der auch anlässlich der Berufungsverhandlung nochmals wiederholten Behauptung des Beschuldigten, hat er die Vertragsunterlagen der Strafklägerin am 2. März 2012 nach Hause geschickt erhalten (pag. 04 001 034). Er unterzeichnete die Formulare datiert auf den 5. März 2012 (vgl. pag. 04 001 026 ff.). Als Unterzeichnungsort nannte er seine Wohngemeinde. Dies ist ein Indiz, dass er entgegen