Der Beschuldigte sei nicht seinerseits getäuscht worden, sondern habe gemeinsam mit dieser offensichtlich spanischsprachigen Person gehandelt. Der Beschuldigte habe gewusst, dass er sich auf etwas Illegales eingelassen habe. Er sei weit weniger ungebildet und «einfach», als er selber geltend zu machen versuche. Es erscheine sehr unwahrscheinlich, dass der Beschuldigte die Unterlagen einfach blind unterschrieben hätte. Er habe genau gewusst, dass falsche Angaben zu machen waren, da sein effektiver Lohn für die beantragte Kreditsumme nicht reichte.