18 310 f.). Nähere Erklärungen des Beschuldigten respektive seiner Verteidigung zu diesen Dokumenten – welche angeblich die Verwendung des Kredits betreffen – respektive zu deren Relevanz für das vorliegende Verfahren erfolgten keine. In seiner oberinstanzlichen Einvernahme gab der Beschuldigte zusammengefasst zu Protokoll (pag. 18 264 ff.): Er habe die Angaben auf dem Kreditantrag nicht überprüft, weil man (gemeint ist die kreditvermittelnde Person) ihm gesagt habe, die Zahlen würden stimmen und alles sei in Ordnung. Er habe diese Person im Restaurant M.________ getroffen und dort den Kreditvertrag unterzeichnet.