18 304 ff.) ein. Aus den letztgenannten Belegen geht hervor, dass der Beschuldigte inkl. Transferkosten einen Gesamtbetrag von CHF 4‘539.95 an eine Person namens I.________, CHF 2‘159.13 an eine J.________, CHF 3‘562.15 an eine K.________ und CHF 2‘683.17 an eine L.________ überwies. Alle diese Belege enthalten den Zahlungsgrund «Ayuda familiar», d.h. familiäre Unterstützung. Ausserdem ist eine Art Schuldanerkennung des I.________ vorhanden (pag. 18 310 f.).