gungsschreiben über die Barauszahlung des Lohnes gefälscht seien, da er nie dort gearbeitet habe. Der Beschuldigte hat gemäss eigenen Aussagen und Anklage für die Stellung des Kreditantrages die Hilfe (mindestens) eines unbekannten Kreditvermittlers in Anspruch genommen. Er bestreitet indes bis heute, von den falschen Angaben und den gefälschten Dokumenten gewusst zu haben. Zudem macht er geltend, die Privatklägerin sei ihrer Prüfpflicht bei der Vergabe von Krediten nicht nachgekommen.