7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte mittels falscher Angaben und gefälschter Dokumente im von ihm unterzeichneten Kreditantrag vom 20./23. Februar 2012 respektive vom 2./5. März 2012 von der Strafklägerin eine Kreditsumme von CHF 54‘000.00 gesprochen erhielt, womit im Umfang von CHF 24‘860.00 ein vorbestehender Kredit bei der F.________ abgelöst wurde und CHF 29‘139.70 bar an den Beschuldigten ausbezahlt wurden. Er räumte ein, dass die Angaben im Kreditantrag betreffend Nebenerwerb, Wohnungsmiete und Krankenkassenprämie nicht stimmten und die Lohnabrechnungen der G.________ und deren Bestäti-