Der Beschuldigte wusste oder hielt es mindestens für möglich und nahm in Kauf, dass zur Täuschung der C.________ AG und zur Bestätigung der inhaltlich falschen Angaben im Kreditantrag sowie im Privatkreditvertrag und im Berechnungsblatt Kreditfähigkeitsprüfung gefälschte Urkunden verwendet wurden. Er handelte dabei vorsätzlich und in der Absicht, sich einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen und die C.________ AG an ihrem Vermögen zu schädigen.