Der Beschuldigte handelte diesbezüglich vorsätzlich und in der Absicht, sich unrechtmässig zu bereichern. Er wusste, dass die Angaben im Kreditantrag sowie im Privatkreditvertrag und im Berechnungsblatt Kreditfähigkeitsprüfung unwahr sind und dass er unter Angabe seiner tatsächlichen finanziellen Verhältnisse keinen Kredit in dieser Höhe erhalten hätte. Ferner wusste er oder hielt es mindestens für möglich und nahm in Kauf, dass die unwahren Angaben mit gefälschten Unterlagen untermauert wurden und die C.________ AG durch die Kreditvergabe einen Schaden erleidet.