Der Beschuldigte täuschte durch das vorgenannte Verhalten die C.________ AG arglistig über seine tatsächlichen finanziellen Verhältnisse und seine Möglichkeiten, seine aus dem Kreditvertrag fliessenden Verpflichtungen zu erfüllen. Dadurch versetzte er die C.________ AG in einen Irrtum, gestützt auf welchen sie durch die Auszahlung des Kreditbetrags von CHF 54'000.00 eine Vermögensdisposition vornahm, die (unter Berücksichtigung der Zinsen und Zahlungseingänge) letztlich zu einem Schaden von CHF 27`441.20 führte. Der Beschuldigte handelte diesbezüglich vorsätzlich und in der Absicht, sich unrechtmässig zu bereichern.